In einer digitalen Kommune smart leben!
Die Digitalisierung unserer Gesellschaft schreitet voran. Der Grad der Digitalisierung ist inzwischen das herausragende Merkmal für den Fortschritt eines Landes. Dem rasanten Wandel, der in der Wirtschaft, im Arbeitsleben und im privaten Umfeld voranschreitet, darf eine öffentliche Verwaltung, wie die der Universitätsstadt Siegen, nicht nachstehen. Unser Ziel ist es daher, immer mehr öffentliche Leistungen und Angebote digital den Bürger*innen unserer Stadt zugänglich zu machen.
Wie wir das erreichen wollen:
- Durch die Nutzung effizienter digitaler Verfahren
- Durch digitale Beteiligungsmöglichkeiten
- Durch die Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes
- Durch die Implementierung eines Online-Portals der digitalen Verwaltungsleistungen
- Durch eine Digitalisierung der Verwaltung (E-Government)
- Durch eine digitale Online-Börse für den städtischen Wohnungsmarkt
- Durch die Einführung einer Digitalprüfung aller zukünftigen städtischen Dienstleistungen und Projekte
- Durch die Einführung eines Leitfadens unter dem Titel „Die digitale Stadt“
Mit der Digitalisierung werden häufig zunächst Risiken verbunden, z. B. der Verlust von Arbeitsplätzen. Aus unserer Sicht bietet sie aber auch Chancen für eine effiziente Bearbeitung der Anliegen der Bürger*innen.
Darüber hinaus kann durch die Digitalisierung eine breite Beteiligung der Bürger*innen an Entscheidungsprozessen erreicht werden, um eine höhere Akzeptanz zu erwirken. Zum Beispiel können im Rahmen der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen oder örtlichen Vorschriften die Bürger*inneninteressen mittels digitaler Beteiligungsmöglichkeiten (über die Homepage oder alternative digitale Plattformen) stärker einbezogen werden.
Die Frage, welche Dienstleistungen und Angebote der öffentlichen Hand digital erbracht werden müssen, hat der Gesetzgeber im Onlinezugangsgesetz geregelt. Insgesamt 575 Verwaltungsleistungen sollen bis Ende 2022 online zur Verfügung stehen, rund 460 davon betreffen die kommunale Ebene. Experten bezweifeln jedoch, dass für alle dieser 575 Leistungen bis Ende 2022 ein Onlineverfahren zur Verfügung stehen wird. Hierzu bedarf es noch erheblicher Anstrengungen und Vorarbeiten von Seiten der Verwaltung. Diese wollen wir forcieren, damit möglichst viele dieser Verwaltungsleistungen für die Bürger*innen unserer Stadt nach und nach zur Verfügung stehen.
Die Abwicklung von Angelegenheiten wie die Beantragung von Sondernutzungen, Werbenutzungsflächen, Anwohner*innenparkberechtigungen u.v.m. soll zukünftig über ein Online-Portal erfolgen. Die technischen Möglichkeiten zur Durchführung solcher Verfahren ausschließlich auf digitalem Wege (Online-Ausweisfunktionen, Live-Chats, Hochladen ausgefüllter Antragsformulare usw.) wollen wir dafür nutzen. Präsenztermine oder Wartezeiten im Rathaus werden daher bei der Nutzung dieses Portals zukünftig nicht mehr notwendig sein und die Digitalisierung der Verwaltung (E-Government) voranschreiten.
Mit Blick auf den angespannten Wohnungsmarkt wollen wir durch das Zusammenführen der Akteure des städtischen Wohnungsmarktes eine Online-Börse einrichten, die sortiert nach Kriterien wie Preis, Lage oder Wohnungsgröße die aktuellen Angebote bündelt und direkt mit wichtigen Informationen von städtischer Seite verbindet.
In mancher Hinsicht werden digitale Optionen bereits in Siegen eingesetzt, beispielsweise durch die permanent aktualisierte Parkplatz-Anzeige im Siegen-Guide oder die Zusammenarbeit mit dem lokalen Einzelhandel bzgl. dessen Online-Angebote. Wir wollen eine darüber hinausgehende systematische und fokussierte Beschäftigung mit dem Thema „Digitalisierung“ von Seiten der Stadt Siegen:
Einführung einer Digitalprüfung: Alle künftig neu etablierten städtischen Dienstleistungen und Projekte wollen wir vor Beschlussfassung einer obligatorischen Digitalprüfung unterziehen. Aus dieser sollen am Markt verfügbare digitale Potenziale herausgefiltert werden, die für die neue Dienstleistung oder das Projekt sinnvoll sind. Diese – analog zu Umweltverträglichkeitsprüfungen oder die Prüfung finanzieller Auswirkungen – standardisierte Methode soll zu einer bewussteren Einbindung der Digitalisierung in das alltägliche städtische Verwaltungshandeln führen. Dabei steht hier folgende Frage im Vordergrund: Welches digitale Potenzial bietet der Markt derzeit, das in diesem konkreten Fall implementiert werden kann?
Die Verwaltung wollen wir damit beauftragen, zu diesen Punkten einen Leitfaden unter dem Titel „Die digitale Stadt“ zu erarbeiten, welcher nach Beschlussfassung durch den Rat die genannten Maßnahmen umfasst.