SPD beantragt Einrichtung eines städtischen Denkmalförderprogramms

Für die nächsten Sitzungen des Kulturausschusses am 31.01.2023 und des Bauausschusses am 08.02.23 hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner den folgenden Antrag gestellt:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt die Einrichtung eines städtischen Denkmalförderprogramms mit einem Budget von 50.000 €/Jahr sowie die Erhöhung des städtischen Eigenanteils für die sog. Pauschalmittel von 5.000 auf 10.000 €/Jahr.

Begründung:

In vielen stadtbildprägenden Quartieren wie der Altstadt oder den historischen Ortskernen der einzelnen Stadtteile wird offensichtlich, dass gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden dringend Renovierungsbedarf besteht, um ein gepflegtes Ortsbild zu erreichen und zu erhalten.

Der Großteil der 270 städtischen Denkmale befindet sich in privater Hand. Oft sind es Wohngebäude, die auffälligen Handlungsbedarf haben. Eine eingeschränkte Nutzbarkeit und geringe Erträge bei der Vermietung bewirken in Kombination mit relativ hohen Instandhaltungskosten bei denkmalgeschützten Gebäuden, dass Renovierungen nur sehr verhalten angegangen werden.

Es ist daher wichtig, mit einem Förderprogramm Anreize zu schaffen, die Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer zu Investitionen in Ihren Bestand zu motivieren.

Die bestehenden Denkmalförderprogramme sind nicht ausreichend, so dass nicht alle berechtigten Eigentümer eine Förderung erhalten können. Hinzu kommt, dass durch die Beteiligung weiterer Behörden das Förderverfahren kompliziert und langwierig ist. Es besteht ein strenges Korsett aus zwingend einzuhaltenden Fristen. Sind diese nicht erreichbar, muss ein ganzes Kalenderjahr abgewartet werden.

Von Steuervergünstigungen kann ein Großteil der Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer nicht profitieren, da sie nur ein geringes Einkommen beziehen oder einer kleinen Rente leben müssen.

Mit einer Denkmalförderung aus rein städtischen Haushaltsmitteln ließe sich das Verfahren vereinfachen und dadurch effektiver anwenden. Die Stichtage und Fristen, die bei Förderungen mit Unterstützung des Landes vorgegeben werden und nicht zu beeinflussen sind, würden bei einer rein städtischen Förderung entfallen. Es könnte gezielter dort gefördert werden, wo Berechtigte nicht berücksichtigt werden konnten, nur unzureichend gefördert wurden oder die Fristen nicht einhaltbar sind.

Für die sogenannten „Dorferneuerungsmittel“ stehen 50.000 € städtische Fördermittel im Haushalt zur Verfügung. Die kürzlich beschlossene städtische Richtlinie des städtischen Dorferneuerungsprogramms schließt die Förderung von Denkmälern explizit aus. Umso wichtiger ist es, diese Lücke mit einem städtischen Denkmalförderprogramm zu schließen. Die Summe des Dorferneuerungsprogramms sollte die Richtgröße für die städtische Denkmalförderung sein; zusätzlich zu dem städtischen Anteil an den „Pauschalmitteln“ aus dem Förderprogramm des Landes NRW in Höhe von 10.000 €.

 

Den kompletten Antrag finden Sie hier.