SPD-Fraktion erkundigt sich nach der (Ferien-)Betreuung an Grundschulen

Für die nächste Sitzung des Rates am 24.06.2020 hat die Siegener SPD-Fraktion die folgende Anfrage gestellt:

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.01.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, ein pauschalisiertes Abrechnungsmodell für die Ferienbetreuung zu entwickeln. Die Pauschale sollte pro betreutes Kind und abhängig von der Dauer der Ferienbetreuung von der Stadt Siegen an die Träger der Ferienbetreuung gezahlt werden. Diese sollten damit Planungssicherheit bekommen, mit welchen festen Einnahmen sie rechnen können, um die Betreuung frühzeitig zu organisieren und zu planen. Hinzu kommt, dass durch die Corona-Pandemie vielfältige Einschränkungen und Auflagen bei der Betreuung von Kindern einzuhalten sind. Da wir nun kurz vor den Sommerferien stehen und die Träger der Ferienbetreuung noch nicht wissen, ob und wie eine Ferienbetreuung durchgeführt wird und wie diese bezahlt werden soll, bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Plant die Stadt Siegen in diesem Jahr wieder eine Ferienbetreuung an den Grundschulen im Stadtgebiet anzubieten? Wenn ja,
a) ist schon bekannt unter welchen Auflagen eine Ferienbetreuung stattfinden kann?
b) an welchen Schulen soll eine Betreuung angeboten werden?
2. Wird das pauschalisierte Abrechnungsmodell, das die Verwaltung auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses erarbeiten sollte, den politischen Gremien noch rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt, damit eine Abrechnung der Ferienbetreuung schon für die in Kürze beginnenden Sommerferien nach diesem neuen Modell erfolgen kann? Wenn nein,
a) nach welchem Abrechnungsmodus erfolgt die Auslagenerstattung der Träger der Ferienbetreuung? Gibt es eine Vorfinanzierung durch die Stadt Siegen?
b) wann wird die Verwaltung das pauschalisierte Abrechnungsmodell den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen?

Uns erreichen immer wieder Hinweise, dass Kosten der (Ferien-)Betreuung an Grundschulen teilweise erst Monate bzw. Jahre später erstattet werden und Prüfungen der eingereichten Unterlagen monatelang andauern. Die Träger der Betreuung müssen diese Kosten vorfinanzieren, was nicht immer einfach ist. Vor diesem Hintergrund bitten wir außerdem um die Beantwortung der folgenden Fragen (ggf. im nichtöffentlichen Teil):

3. Gibt es Träger von Betreuungen in Grundschulen, bei denen die Verwaltung die eingereichten Unterlagen für vergangene Schuljahre noch nicht zu Ende geprüft und ggf. zustehende Kosten erstattet hat? Wenn ja,
a) um welche Träger, Schuljahre und fraglichen Summen handelt es sich?
b) wie kann die Verwaltung sicherstellen, dass in Zukunft die Prüfung der eingereichten Unterlagen zeitnaher (bis spätestens 4 Monate nach Ende des Schuljahres) erfolgt?

Die komplette Anfrage finden Sie hier.