SPD, UWG und LINKE beantragen Erhöhung der Haushaltsmittel für die freiwilligen Zuschüsse an die Kita-Träger

Für die nächste Sitzung des Rates hat die Siegener SPD-Fraktion gemeinsam mit den Fraktionen von UWG und DieLINKE den folgenden Antrag gestellt:

Beschlussvorschlag:
Die Mittel für die freiwilligen Betriebskostenzuschüsse der Kita-Träger (Produkt 06.02.01 „Tageseinrichtungen für Kinder“, Produktsachkonto 5318030 „Freiwillige Betriebskostenzuschüsse Kitas“) werden um 700.000 € auf 2,3 Mio. € erhöht.
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch entsprechende Kürzungen bei den gesetzlichen Betriebskostenzuschüssen (Produkt 06.02.01 „Tageseinrichtungen für Kinder“, Produktsachkonto 5318020 „Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse Kitas“), die nach den aktuellen Berechnungen der Verwaltung nicht mehr in der vorgesehenen Höhe benötigt werden.
Bei der Berechnung der freiwilligen Betriebskostenzuschüsse der Kita-Träger wird ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 von folgenden Grundsätzen ausgegangen:
– Die Universitätsstadt Siegen zahlt den kirchlichen Trägern einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 4,8 Prozent gemäß § 36 KiBiz, so dass ein Trägeranteil von 5,5 % verbleibt.
– Die Universitätsstadt Siegen zahlt den anderen freien Trägern einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 7,55 Prozent gemäß § 36 KiBiz, so dass ein Trägeranteil von 0,25 % verbleibt.
– Die Universitätsstadt Siegen zahlt den Elterninitiativen einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 3,15 Prozent gemäß § 36 KiBiz, so dass ein Trägeranteil von 0,25 % verbleibt.
– Im Falle von § 41 KiBiz (Planungsgarantie) sind die freiwilligen Zuschüsse analog zu berechnen.
– Bei der Berechnung des Prozentsatzes der freiwilligen Zuschüsse wird nicht mehr zwischen U3- und Ü3-Plätzen unterschieden.
Bei den anstehenden Verhandlungen mit den freien Trägern über die zukünftige freiwillige Förderung zu den Betriebskosten für die Kindertageseinrichtungen wird die Verwaltung beauftragt, Vereinbarungen zur Erreichung und Überprüfung von Qualitätsmerkmalen (flexible Öffnungszeiten, Sprachförderung, Qualifizierung, Fachberatung, etc.) in die zu verhandelnden Verträge aufzunehmen.

Begründung:
Die KiBiz-Reform der Landesregierung sollte Verbesserungen bringen, ohne die Kita-Träger finanziell zusätzlich zu belasten. Um Letzteres zu erreichen, muss auch die freiwillige Förderung der Universitätsstadt Siegen in dem Maße beibehalten werden, dass der durchschnittliche verbleibende prozentuale Trägeranteil nach freiwilliger Förderung unverändert bleibt. Dafür sind jedoch nicht ausreichende finanzielle Mittel in dem Entwurf des Haushalts 2020 vorgesehen. Die Mittel für die freiwillige Förderung der Betriebskostenzuschüsse der Kita-Träger sind daher um 700.000 € zu erhöhen. Eine Gegenfinanzierung kann aus dem gleichen Produkt heraus erfolgen, so dass keine Haushaltserweiterung erfolgen muss.
Die prozentualen Fördersätze werden dementsprechend festgelegt.
Die Anregungen der Verwaltung, nicht mehr zwischen U3- und Ü3-Plätzen zu unterscheiden und Qualitätsmerkmale in den Verträgen mit den freien Trägern aufzunehmen, wird aufgegriffen.

Den kompletten Antrag finden Sie hier.