Wir begrüßen ausdrücklich, dass es der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KOM WSB) gelungen ist, einen Konsens über einen geordneten Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland zu erzielen.
Die SPD hat mit ihrem Vorschlag, eine Kommission einzuberufen, in der alle gesellschaftlichen Gruppen vertreten sind, aus Betroffenen Beteiligte gemacht und so die Weichen für einen Kompromiss gestellt. Es liegt nun in der Verantwortung alle Akteure aus dem Kompromiss einer Kommission einen echten gesellschaftlichen Konsens zu erarbeiten. Wer jetzt den Kompromiss der Kommission unterläuft oder gar in Frage stellt, gefährdet den gesellschaftlichen Frieden und muss mit unserem Widerstand rechnen.
Nordrhein-Westfalen ist ein Industrieland. Dies verdanken wir gerade auch den Beschäftigten in den Kohlerevieren. Wir erwarten daher von der Bundes- und Landesregierung, dass diese die Empfehlungen der Kommission in einer Weise umsetzt, die den Industriestandort NRW nicht gefährdet. In diesem Zusammenhang sind die von der Kommission benannten Kriterien für einen gelingenden Strukturwandel ausdrücklich zu begrüßen. Sie müssen der Maßstab für alle politischen Entscheidungen werden.
Auf Grundlage der Empfehlungen der KOM WSB müssen nun der Bund und das Land NRW einen verlässlichen Rahmen für einen gelingenden Strukturwandel im Rheinischen Revier und an den betroffenen Standorten von Steinkohlekraftwerken, wie z.B. im Ruhrgebiet schaffen.
Strukturwandel heißt für uns nicht, dass industrielle Strukturen abgebaut, sondern dass diese weiterentwickelt werden, um gute und tariflich abgesicherte Arbeitsplätze zu erhalten. Bund und Land müssen hierfür langfristige und auskömmliche Investitionen bereitstellen, die ein regionales Wirtschaftswachstum ermöglichen. Dabei müssen vor allem die Belange der Arbeitnehmer*innen in den Kraftwerken und Tagebauen berücksichtigt werden, aber auch die Interessen der vor Ort betroffenen Kommunen.
Für NRW und insbesondere das Rheinische Revier heißt das konkret, dass die Städte und Gemeinden deutlich stärker als bisher in die Planung und Umsetzung der regionalen Strukturentwicklung eingebunden werden müssen.
Das Land zusammenhalten – Das Ruhrgebiet nicht vergessen
Wir wissen, dass der Ausstieg aus der Kohle gleichermaßen ein Ausstieg aus Braun- und Steinkohleverstromung ist. Die Steinkohleverstromung ist besonders im Ruhrgebiet und im Saarland ein wichtiger Teil der Verbundindustrie. Deshalb müssen auch im Ruhrgebiet die vom Kohleausstieg betroffenen Kommunen einen fairen Anteil an den für den Strukturwandel vorgesehenen finanziellen Mitteln und Programmen erhalten.
Die Standorte der „Alt-Kraftwerke“ im Ruhrgebiet sind große zusammenhängende, bereits entwickelte und infrastrukturell bestens angebundene Industrieflächen inmitten dicht besiedelter Räume. Diese sind – angesichts der landespolitischen Ziele der nachhaltigen Flächenentwicklung – zukünftig eher Mangelware. Es ist ein wertvoller industriepolitischer Schatz, den es zu erhalten und neu zu heben gilt. Denn die Standorte könnten für neue energiewirtschaftliche oder aber auch für industrielle Verwendung nutzbar werden. So sind sowohl finanzielle und planerische Grundlagen für die weitere Entwicklung jedes betroffenen Standorts zu schaffen.
Die Kommunen im Kerngebiet des Rheinischen Reviers brauchen sofort eine umfassende Unterstützung von Bund und Land!
Die Kommission empfiehlt der Bundesregierung in ihrem Abschlussbericht bereits bis zum Jahr 2022 Braunkohlekraftwerke mit einer Kapazität von rund drei Gigawatt abzuschalten. Mit Blick auf die Rahmenbedingungen der vier deutschen Braunkohlereviere lässt sich schnell erahnen, dass die die dafür notwendigen Kapazitätsabschaltungen zum größten Teil im Rheinischen Revier erfolgen werden. Neben dem Tagebau Hambach werden von dieser unmittelbaren Dynamik auch viele Kraftwerksstandorte im Rheinischen Revier betroffen sein.
Keine Region in Deutschland wird so schnell so intensiv von den Empfehlungen der KOM WSB betroffen sein, wie die betroffenen Kommunen im Kerngebiet des Rheinischen Reviers.
Dabei gibt es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der „Ausstiegsgeschwindigkeit“ aus den bestehenden Betriebsplänen und der Zeitspanne, die für einen gelingenden Strukturwandel in den betroffenen Kommunen zur Verfügung steht. Aus diesem Grund muss es ebenso einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Höhe der finanziellen Unterstützung für das Rheinische Revier und den reduzierten Laufzeiten der hiesigen Tagebaue und Kraftwerke geben.
Für uns heißt das: Dort, wo von den bisher gültigen Zeitplänen abgewichen wird, muss der Strukturwandel auch zuerst und umfassend finanziell unterstützt werden.
Entscheidend ist für uns aber auch die Reihenfolge der Umsetzung der Empfehlungen der KOM WSB: Zuerst müssen die Voraussetzungen für einen gelingenden Strukturwandel geschaffen werden. Dann kann mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung begonnen werden.
Planungssicherheit schaffen
Die Kommunen im Bereich der Tagebaue und Kraftwerke sowie die Beschäftigten brauchen Planungssicherheit. Deshalb müssen sich der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag dazu verpflichten, den Strukturwandel im Rheinischen Revier und an den Steinkohlekraftwerksstandorten insbesondere auch im Ruhrgebiet langfristig zu unterstützen. Die Verpflichtung zur Förderung der unterschiedlichen Strukturwandel-Maßnahmen gibt den vom Kohleausstieg betroffenen Kommunen die dringend benötigte Planungssicherheit.
Die durch diesen Vertrag entstehende Mithaftung von Bund und Land stärkt darüber hinaus auch den gesamtgesellschaftlichen Konsens und unterstreicht die Tatsache, dass die Energiewende nunmehr als ein wirtschaftliches, ökologisches und soziales Projekt definiert wird.
Ebenso fordern wir ein umfassendes Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen der KOM WSB, welches verlässliche Bedingungen für Investitionen in die Infrastruktur und den Strukturwandel schafft. Zunächst sollen umgehend finanzielle Mittel für die Planung bereitgestellt werden. Es sollen auch Projekte außerhalb der üblichen Planungs- und Finanzierungssystematik (z.B. Bundesverkehrswegeplan) geplant, bzw. realisiert werden können. Die Mittel für die Investitionen der baureifen Projekte werden rechtzeitig gesondert aufgebracht.
Ausdrücklich unterstützen wir die Forderung der KOM WSB, dass die Bundesregierung sicherstellen muss, dass spätere Rechtsänderungen beispielsweise des Umwelt- und Planungsrechts das erzielte Ergebnis der Kommission nicht gefährden oder unterlaufen. Dies gilt auch für das anstehende Klimaschutzgesetz, wie auch für ein neues nationales Luftreinhalteprogramm.
Absicherung der Arbeitnehmer*innen
Für uns haben die Interessen der Arbeitnehmer*innen in den Kraftwerken und Tagebauen höchste Priorität. Sowohl die Bundesregierung als auch das RWE sind den Menschen gegenüber in der Pflicht, zeitnah Maßnahmen zu ergreifen und zu finanzieren, die sicherstellen, dass niemand im Zuge des Kohleausstiegs ins Bergfreie fällt.
Uns geht es dabei um mehr, als die notwendigen Zahlungen von Ausgleichsmitteln an die aktuelle Mitarbeiterschaft. Es muss vielmehr ein verlässlicher und zukunftsorientierter Rahmen geschaffen werden, der zum einen Ausbildungskapazitäten sichert und die Qualifizierung von Arbeiternehmer*innen ausbaut und zum anderen eine ambitionierte Strategie zur regionalen Fachkräftesicherung entwickelt und umsetzt.
Industriepolitische Relevanz
Im Gegensatz zu allen anderen Braunkohlerevieren spielt das Rheinische Revier eine zentrale Rolle hinsichtlich der Versorgungssicherheit, Preisstabilität und Netzstabilität der direkt angegliederten energieintensiven Industrien, wie z.B. Aluminium oder Chemie. Die Bundesregierung muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass beim Kohleausstieg Strompreisstabilität und Versorgungssicherheit gewahrt bleiben.
Mitverantwortung des RWE
Sollte das RWE Entschädigungszahlungen durch den Staat erhalten, müssen diese an eine Kapitalbindung für die Region gekoppelt werden. So wäre das RWE beispielsweise verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Kompensationszahlungen wieder ins das Rheinische Revier zu reinvestieren. Darüber hinaus müssen für die Rekultivierung und die „Langzeit-Lasten“ Regelungen getroffen werden, die für die Region und die Anrainerkommunen weder finanzielle, noch anderweitige Nachteile zur Folge haben. Die Anwohner*innen aus dem Umfeld der Tagebaue haben in den zurückliegenden Jahrzehnten genug persönliche Beeinträchtigungen ertragen.
Ebenso erwarten wir vom RWE, dass es seiner regionalen Verantwortung gerecht wird, indem es sich auch weiterhin in der Region unternehmerisch engagiert.
Vorstellbar sind langfristige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Landes- und Bundesregierung und dem Konzern, die diese Ziele finanziell im Interesse der Region, des Konzerns aber vor allem der Beschäftigten absichern. Die neue Planungssicherheit für Konzern und Beschäftigte auf der einen Seite bietet zugleich eine verlässliche Perspektive für die Region und ihre Kommunen, wenn auch die zukünftigen Pflichten der Unternehmen rechtssicher vertraglich festgestellt werden.
Ein gelingender Strukturwandel braucht eine Strategie
Eine zwar lange, aber bisher unzureichend abgestimmte Liste mit Projektvorschlägen reicht bei weiten nicht aus, um einen erfolgreichen Strukturwandel zu gestalten. Wir brauchen stattdessen ein integriertes Konzept zur regionalen Strukturentwicklung, in welchem konkrete Entwicklungsziele ausformuliert werden.
Nur mit einer solchen strategischen Herangehensweise lassen sich transparente Kriterien für die Entwicklung und Bewertung von Projektideen entwickeln, auf deren Grundlage ein zielgerichteter Katalog mit konkreten Meilensteinen und priorisierten Maßnahmen aufsetzen muss, der dann als verbindlicher Leitfaden für die Umsetzung des Strukturwandels im Rheinischen Revier dient.
Ohne eine in sich konsistente Entwicklungsstrategie und eines darauf beruhenden Regionalen Strukturentwicklungskonzeptes als Orientierungsrahmen, wird der bisherige Ansatz der Landesregierung, lediglich auf Förderkulissen mit ihren Calls zu setzen, wohl eher zu zufälligen unsystematischen Ergebnissen führen und nicht etwa zu einer erfolgreichen regionalen Entwicklung. Gerade die in den nächsten drei Jahren vorgesehenen Kapazitätsabschaltungen entfalten für viele Kommunen im Rheinischen Revier einen so hohen Veränderungsdruck, dass hier eine kluge Entwicklungsstrategie zügig erarbeitet werden muss.
Eine Agentur für eine gemeinsame Regionalentwicklung!
Die angestrebte regionale Strukturentwicklung braucht eine effektive Arbeitsstruktur. Dazu ist eine Institution notwendig, die sowohl über Entscheidungs- als auch über Durchsetzungskompetenzen verfügt. Insbesondere muss dies für die Bereiche der Strategieentwicklung, der Mittelvergabe und der operativen Realisierung der Entwicklungsziele innerhalb der Region gelten.
Wir fordern deshalb den Ausbau der Zukunftsagentur Rheinisches Revier zu einer wirklichen „Regionalen Entwicklungs- und Förderungsagentur“.
An Emscher, Lippe und Ruhr sind ähnliche Strukturen zu prüfen oder bestehende Strukturen analog zu bevollmächtigen. Insbesondere auf dieser institutionellen Ebene muss ein dauerhafter und enger Austausch zwischen den regionalen Entwicklungsagenturen sichergestellt werden. Die enge Verflechtung der nordrhein-westfälischen Industrie, ihrer Wertschöpfungsketten und Produktionszusammenhänge müssen leistungsfähige und bevollmächtigte Partner kommunal und landesseitig erhalten.
Im Rheinischen Revier sind die vom Strukturwandel betroffenen Kommunen durch einen neu einzurichtenden „Kommunalen Beirat“ deutlich intensiver als bisher in die Ausarbeitung eines regionalen Konsenses innerhalb der ZRR einzubeziehen.
Weder der Zweckverband Aachen, noch der Köln-Bonn e.V., noch die Metropolregion Rheinland können diese Aufgabe übernehmen, weil sie jeweils nicht für das ganze Revier sprechen können und auch nur eine Minderheit ihrer Mitgliedskommunen überhaupt unmittelbar vom Strukturwandel betroffen ist.
Schnelle Sichtbarkeit der Maßnahmen
Die Kommission skizziert einen Ausstiegspfad, der insbesondere das Rheinische Revier vor große Herausforderungen stellt. Um die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen und einer „Endzeitstimmung“ in den Tagebau-Kommunen entgegenzuwirken, muss das vorgesehene Sofortprogramm allem voran die Kommunen auskömmlich finanziell unterstützen, die vom Kohleausstieg zuerst betroffen sind.
Dazu gehört für uns auch, dass zügig realisierbare „Leuchtturm-Projekte“ schnellstmöglich von Bund und Land finanziert werden. Das würde die Chancen des Strukturwandels vor Ort sofort sichtbar werden zu lassen und so den Menschen in den betroffenen Regionen Zuversicht auf eine gute und gesicherte Zukunft zu geben.
Wir brauchen Sonderregelungen für die betroffenen Kommunen!
Wenn bis zum Jahr 2022 massiv Kraftwerkskapazitäten im Rheinischen Revier abgeschaltet werden, bleiben nicht mal mehr drei Jahre, um vor Ort auf diesen Wandel zu reagieren. Der Faktor Zeit ist deshalb vielleicht noch entscheidender für das Gelingen des Strukturwandels, als der Faktor Geld. Bund und Land müssen aus diesem Grund unverzüglich Maßnahmen auf den Weg bringen, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Kommunen im Rheinischen Revier deutlich und sofort spürbar beschleunigen.
Deshalb fordern wir das Land und die Bezirksregierungen auf, für diejenigen Städte und Gemeinden, die besonders und unmittelbar vom Strukturwandel betroffenen sind, Sonderregelungen im Hinblick auf neue Flächen zu entwickeln.
Inkubatoren für neue Wertschöpfungsketten schaffen
Die Kommission unterstreicht in ihrem Kriterienkatalog für einen gelingenden Strukturwandel die Notwendigkeit zur Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten. Hier ist es von entscheidender Bedeutung, einen Handlungsrahmen auszuarbeiten, der die Entwicklung von neuen Wertschöpfungsketten ermöglicht, die auf bereits bestehenden Kompetenzen der Region aufbauen.
Hier müssen vor allem die vor Ort vorhandenen industriellen und forschungsbasierten Strukturen berücksichtigt werden, um ausgewählte Leitprojekte und Reallabore als Inkubatoren neuer Wertschöpfungsketten zu nutzen.
Jetzt gemeinsam handeln!
Vor Ort müssen sich alle politischen Verantwortlichen spätestens jetzt über ihre Verantwortung bewusst sein. Es gibt nur einen gelingenden Strukturwandel oder einen Strukturbruch, mit dem Verlust von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und Wohlstand. Der zu gestaltende Strukturwandel ist die politische Strategie des nächsten Schrittes der Energiewende, die ein soziales, gesellschaftliches und wirtschaftliches Projekt darstellt. Erst durch den Strukturwandelprozess werden die Ziele des Klimaschutzes in schlüssige und nicht widersprüchliche Verbindung mit den Zielen Erhalt von Beschäftigung in der Industrie, Erhalt regionaler Wertschöpfungsketten und bezahlbarer, versorgungssicherer Energie als Rückgrat nordrhein-westfälischer Industrie gebracht.
In diesem Sinne erwarten wir Zusammenarbeit, Solidarität und Teamwork, statt Machtspielchen und Kirchturmdenken. Die Landesregierung muss daran arbeiten, dass jetzt alle Akteure an einem Strang ziehen, damit der Strukturwandel für NRW zur großen Chance werden kann.
Packen wir es an! Gemeinsam!
Wir fordern von der Bundesregierung:
- Die Empfehlungen der KOM WSB in einem gesetzlichen Rahmen umfassend zu regeln, welcher in den nächsten 20 Jahren verlässliche Bedingungen für Investitionen in die Infrastruktur und den Strukturwandel in den betroffenen Regionen schafft.
- Darüber hinaus müssen sich der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen sich in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag dazu verpflichten, den Strukturwandel im Rheinischen Revier und an den Steinkohlekraftwerksstandorten langfristig zu unterstützen.
- Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen streben vertragliche Vereinbarungen mit dem Konzern RWE an, die dauerhaft die Rechts der Beschäftigten ebenso absichert wie Reinvestitionspflichten etwaiger Entschädigungszahlungen, die Schaffung neuer regionaler Wertschöpfungsketten und Entwicklung neuer industrieller Kerne sowie der Energieerzeugung in den betroffenen Regionen.
- Die Rahmenbedingungen für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren in den betroffenen Revieren zu schaffen.
- Sicher zu stellen, dass auch Projekte außerhalb der üblichen Planungs-, Bewertungs- und Finanzierungssystematik des Bundes (z.B. Bundesverkehrswegeplan) geplant und gefördert werden können.
- In allen für den Strukturwandel relevanten Förderprogrammen des Bundes einen entsprechenden Anteil zur Förderung entsprechender Maßnahmen und Projekten in den betroffenen Revieren vorzusehen.
- Darauf zu achten, dass die Reviere und Regionen, wo als erstes und in einem besonderen Umfang von den bisher gültigen Zeitplänen abgewichen wird, der Strukturwandel auch zuerst und umfassend finanziell unterstützt wird.
- Entsprechend der Empfehlungen der KOM WSB geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere für die energieintensiven Industrien Strompreisstabilität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
- In gemeinsamer Verantwortung mit dem Unternehmen RWE sicherzustellen, dass die Interessen der Beschäftigten während des gesamten Auslaufpfad gewahrt bleiben und ausreichende Mittel für entsprechende Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. APG-Braunkohle) bereitgestellt werden.
- In den Verhandlungen über mögliche Entschädigungen und Anpassungsmaßnahmen mit dem RWE zu Vereinbarungen zu gelangen, welche sicherstellen, dass das Unternehmen einen angemessenen Anteil möglicher staatlicher Zahlungen wieder im Rheinischen Revier reinvestiert.
- Sicher zu stellen, dass spätere Rechtsänderungen des Umwelt- und Planungsrechts (wie z.B. das Klimaschutzgesetz oder das nationale Luftreinhalteprogramm) das erzielte Ergebnis der Kommission nicht gefährden oder unterlaufen.
Wir fordern vom Unternehmen RWE:
- Sich weiterhin als Partner in der Region aufzustellen und mit entsprechenden Geschäftsmodellen auch weiterhin in der Region unternehmerisch tätig zu bleiben und somit neue Wertschöpfung in der Region zu betreiben.
- Im Falle von staatlichen Kompensationszahlungen einen relevanten Teil der erhaltenen Mittel wieder in Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu investieren.
- Sich zu verpflichten werden die alten Kraftwerksstandorte zeitnah zurück zu bauen und gemeinsam mit den Kommunen die Kraftwerksstandorte im Rahmen in einer Projektgesellschaft für Innovationen, Gewerbe- und Industrieflächen zu entwickeln.
- Seiner Rolle als Besitzer großer Flächen in dem Sinne gerecht zu werden, dass es gerade für Kommunen und Landwirte, die von möglichen Flächenveränderungen im Rahmen der Änderung von Betriebsabläufen der Tagebaue betroffen sind, alternative Flächen aus seinem Bestand anbietet.
Wir fordern von der Landesregierung:
- Umgehend mit den vom Strukturwandel unmittelbar betroffenen Kommunen ein Regionales Strukturentwicklungskonzept auf den Weg zu bringen, welches konkrete Entwicklungsziele benennt, Prioritäten formuliert, Meilensteine definiert, transparente Kriterien zur Bewertung von Projektideen entwickelt und einen zielgerichteten Maßnahmenkatalog festlegt. Die Anforderungen an einen gelingenden Strukturwandel sind so anspruchsvoll, dass das Instrument klassischer „Förderkulissen“ hier nicht greift.
- Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) zu einer wirklichen „Regionalen Entwicklungs- und Förderungsagentur“ auszubauen und sie in Abstimmung mit den beiden Bezirksregierungen mit Kompetenzen für die Bereiche der Strategieentwicklung, der Mittelvergabe und der operativen Realisierung der Entwicklungsziele innerhalb der Region auszustatten. Es gilt das Prinzip: Ein Land, ein Revier, eine Strategie, eine Entwicklungsagentur.
- Die unmittelbar betroffenen Kommunen, z.B. über einen kommunalen Beirat, besser in die Arbeit der Zukunftsagentur (ZRR) einzubinden und die Verantwortungsbereiche von Kommunen und Land schlüssig und vertrauensvoll aufeinander abzustimmen.
- Bei der Umsetzung des Regionalen Strukturentwicklungskonzeptes sind neben den Kommunen auch teilregionale Akteure im Bereich der Tagebaue und Kraftwerke, wie z.B. „indeland“ oder „Terra Nova“ mit einzubeziehen.
- Ebenso für das Ruhrgebiet in ähnlicher Detailschärfe wie für das rheinische Revier Konzepte zur Unterstützung des Strukturwandels im Rahmen des Kohleausstieg zu entwickeln und finanziell abzusichern.
- Eine zeitliche und finanzielle Priorisierung der Strukturförderung in den Kommunen vorzunehmen, die von den vorgesehenen Kapazitätsabschaltungen bis 2022 in besonderer Weise betroffen sind.
- Für die Kommunen, die von Einbrüchen bei Gewerbe- und Einkommenssteuer oder auch besonderen Beeinträchtigungen ihrer Entwicklungsmöglichkeiten betroffen sind, entsprechende Kompensations- und Fördermaßnahmen zu entwickeln.
- Für das Rheinische Revier eine/n Revierbeauftragte/n zu berufen, welche/r das Vertrauen der Betroffenen im Revier und den betroffenen Regionen genießt und von der Landesregierung mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet wird.
- Einen Vorrangplan für das Rheinische Revier zu entwickeln, mit dem Planungs- und Genehmigungsverfahren spürbar beschleunigt werden.
- Geeignete Maßnahmen zu ergreifen und zu finanzieren, um kurzfristig die Planungs- und Genehmigungskapazitäten bei den Bezirksregierungen, der ZRR und insbesondere bei den unmittelbar vom Strukturwandel betroffenen Kommunen zu verbessern.
- Dabei auch zu prüfen, wie möglicherweise Planungs- und Genehmigungsprozesse in Planungsverbünden und anderen Sonderregelungen beschleunigt und effektiver gestaltet werden können.
- Ein Sonderprogramm zu entwickeln, welches den betroffenen Kommunen eine zügige Erschließung notwendige Entwicklungsflächen ermöglicht.
- Mit Landes- und Bundesmitteln einen „Grundstückfinanzierungsfonds“ einzurichten, damit die betroffenen Kommunen Flächen von Dritten kaufen können.
- Gemeinsam mit dem RWE ein Konzept zu entwickeln, welches es ermöglicht geeignete Flächen schneller aus dem Bergrecht entlassen zu können.
- Mit der Bundesanstalt für Arbeit Strategien und Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung, Qualifizierung und Fachkräftesicherung für die vom Strukturwandel betroffenen Regionen zu entwickeln.
- Gemeinsam mit dem Unternehmen RWE unverzüglich Klarheit zu schaffen, in welcher Art und Weise sich die Laufzeiten von Tagebauen und Kraftwerken und damit auch mögliche Betriebspläne und Leitentscheidungen verändern werden.
- Dabei auch die „Langzeit-Lasten“ und Rekultivierungspläne so abzusichern, dass der Region bzw. den betroffenen Kommunen weder finanzielle, noch andere Nachteile entstehen.
- Sicher zu stellen, dass alle vom Bund an das Land gezahlten Mittel im Rahmen der Empfehlungen der KOM WSB eins zu eins für die Förderung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen und Kommunen verwandt werden.