Beschlussvorschlag:
Die Arbeitskommission des Verkehrsausschusses wird beauftragt, die Verkehrssituation in der Siemensstraße zu begutachten und Lösungen für die Entschärfung der beiden Gefahrstellen dem Verkehrsausschuss vorzuschlagen.
Begründung:
In der Siemensstraße kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr an zwei Stellen:
- An der Kreuzung Siemensstraße/Rathenaustraße gilt die Regel „Rechts-Vor-Links“. Da die Straßen in einem sehr spitzen Winkel aufeinandertreffen, kann man von der Siemensstraße aus Richtung Kreisverkehr kommend nur sehr schlecht in die vorfahrtsberechtigte Rathenaustraße einsehen. Hier wäre entweder eine Änderung der Vorfahrtsregelung (Vorfahrtsberechtigung für die Siemensstraße), die Aufstellung eines Vorfahrt-gewähren-Schildes (Zeichen 205) auf der Siemensstraße oder die Installation eines Spiegels hilfreich, mit dem in die Rathenaustraße eingesehen werden kann, um die Unfallgefahr an dieser Stelle zu verringern.
Einmündung Rathenaustraße in die Siemensstraße, Blick Richtung Kreisverkehr Bild: Nils Bornhütter - Direkt nach der Abfahrt aus dem Kreisverkehr in die Siemensstraße ist die Situation sogar noch deutlich kritischer. Die Siemensstraße ist an dieser Stelle sehr schmal. Darüber hinaus parken häufig Anwohner im darauf folgenden Kurvenbereich. Durch die parkenden Fahrzeuge ist man gezwungen, auf die Gegenfahrbahn auszuweichen. Kommen dann Fahrzeuge entgegen, kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen. LKWs oder Busse können dort kaum vorbeifahren, wenn Fahrzeuge im Kurvenbereich parken und müssen bei Gegenverkehr rückwärts rangieren. Hier könnte die Aufstellung eines Absoluten-Halteverbotsschildes (Zeichen 283) oder das Aufbringen einer „Zick-Zack-Linie“ (Zeichen 299) und eine regelmäßige Überwachung des ruhenden Verkehrs Abhilfe schaffen. Denkbar wäre auch eine Einbahnstraßenregelung in der Siemensstraße zwischen Kreisverkehr und Einmündung Rathenaustraße.
Kurvenbereich Siemensstraße mit dort parkenden Fahrzeugen, Blick vom Kreisverkehr aus Bild: Nils Bornhütter Den kompletten Antrag finden Sie hier.